Deutsche Rentenversicherung

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Kinderbetreuung

Auf Antrag kann Ihr Kind Sie begleiten

Reha und Kinderbetreuung schließen einander nicht aus. Bei uns ist die Aufnahme von Kindern ab 2,5 Jahren bis 12 Jahren als Begleitperson möglich. Die Deutsche Rentenversicherung Bund kann die Mitnahme der Kinder auf Antrag genehmigen. Während der Therapien am Vor- und Nachmittag kümmert sich unsere hauseigene Kinderbetreuung um das Wohl der jungen Begleitpersonen. Eine medizinische Betreuung von Kindern ist in unserem Haus nicht möglich.

Bitte bedenken Sie auch:

Bei aller Unterstützung, die wir Ihnen und Ihren Kindern gerne geben: Es ist nicht einfach, sich gleichzeitig der Gesundung und den Kindern zu widmen. Deshalb stellt die Reha mit begleitenden Kindern einen Kompromiss dar, sofern Sie niemanden finden, der sich in Ihrer Abwesenheit um die Kinder kümmern kann. Wenn möglich, sollten Sie es sich gönnen, den Aufenthalt allein Ihrer Gesundung zu widmen. Ihre Kinder werden es Ihnen danken, wenn Sie ausgeglichen, optimistisch und gesund zu ihnen zurückkehren.

Fragen zur Terminierung, Bewilligung und zur Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung Bund beantworten Ihnen unsere Mitarbeitenden unserer Verwaltung.